Warum braucht man eine
Hundehalterhaftpflicht?
Die
Hundehalterhaftpflicht ist die Versicherung aus der
Haltung und Beaufsichtigung von Hunden. Da auch
Hunde einen beträchtlichen Schaden anrichten können,
für die grundsätzlich der Halter verantwortlich ist,
sollte jeder Hundehalter eine solche Versicherung
besitzen.
Im Gegensatz zur
Privathaftpflicht geht man hier nicht von einem
Verschulden aus, sondern der Hundehalter haftet auch
ohne eigenen Einfluss für das Verhalten seines
Hundes.
Die wichtigste
Bestimmung über die Schadenersatzpflicht regelt §
833 Satz1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB):
Wird durch ein Tier ein
Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit
eines Menschen verletzt oder ein Sache beschädigt,
so ist derjenige, welcher das Tier hält,
verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden
Schaden zu ersetzen.
Die Haftung ist der
Höhe nach im allgemeinen nicht begrenzt.
Es muss grundsätzlich
der tatsächliche Schaden ersetzt werden !
Beispiele
aus der Schadenspraxis:
- Ihr Hund verletzt den
Postboten
- Ihr Hund rennt über die
Straße in verursacht dadurch einen Verkehrsunfall.
- Ihr Hund verletzt ein
anderes Tier
Die
Hundehalterhaftpflichtversicherung stellt den
Versicherungsnehmer von Schadensersatzansprüchen
frei (der Geschädigte hat keinen Direktanspruch an
den Versicherer).
Der Versicherer leistet bei
Schadensereignissen die den Tod, eine Verletzung
oder eine sonstige Gesundheitsschädigung von
Menschen (Personenschaden) oder Tieren zur Folge
hat. Des Weiteren leistet der Versicherer auch bei
Schadensereignissen die die Beschädigung oder
Vernichtung von Sachen (Sachschaden) zur Folge hat,
sowie bei Vermögensschäden die nicht die Folge eines
Personen- oder Sachschadens sind.
Hierzu übernimmt Sie folgende
Aufgaben:
-
Die Prüfung der Haftungsfrage (ob und in welcher
Höhe Verpflichtung zum Schadenersatz besteht).
-
Die Wiedergutmachung des Schadens bei berechtigten
Ansprüchen.
-
Die Abwehr unberechtigter oder zu hoher
Schadenersatzforderungen, wozu auch die Führung
und Kostenübernahme eines Prozesses gehört.
Die
Hundehalterhaftpflichtversicherung bietet
üblicherweise weltweiten Versicherungsschutz, für
Auslandsaufenthalte meist nur bis zu einem Jahr.
Je Schadensfall leistet der
Versicherer generell Schadensersatz bis zur
maximalen Höhe der Versicherungssumme, bei mehreren
Schäden während des Versicherungsjahres in der Regel
jedoch nicht mehr als das Doppelte der beantragten
Deckungssumme
Eine
Haftpflichtversicherung die für alle
Schadensereignisse aufkommt gibt es nicht !
In jeder
Haftpflichtversicherung gibt es deshalb so genannte
Ausschlüsse.
Nicht
versichert ist zum Beispiel:
- die gewerbliche und
betriebliche Verwendung von Hunden.
- Schäden an Figuranten
(Scheinverbrechern).
- Schäden die vorsätzlich
herbeigeführt
Versichert ist der Versicherungsnehmer als
Hundehalter und Tierhüter sofern er nicht
gewerbsmäßig tätig ist
Der Versicherungsschutz beginnt zu
dem im Versicherungsschein genannten Zeitpunkt.
Voraussetzung ist, dass der so genannte Erst-Beitrag
nach Aufforderung unverzüglich bezahlt wird und die
Folgebeiträge termingerecht entrichtet werden.
Versicherungsschutz besteht für die
festgelegte Vertragsdauer.
Versicherungsverträge von mindestens einjähriger
Dauer verlängern sich um ein Jahr, wenn sie nicht
drei Monate vor Ablauf gekündigt werden.
Jeder Versicherungsfall
ist unverzüglich (spätestens
innerhalb einer Woche) dem Versicherer schriftlich
anzuzeigen.
Sie sind verpflichtet
alles zur Abwendung und Minderung des Schadens zu
unternehmen.
Die Umstände die zu dem
Schaden geführt haben sind ausführlich und
wahrheitsgemäß mitzuteilen.
Ohne Rücksprache mit
dem Versicherer sind Sie sind nicht berechtigt einen
Schadensersatzanspruch ganz oder teilweise
anzuerkennen oder Zahlungen zu leisten.
Gegen Mahnbescheide
oder Verfügungen von Verwaltungsbehörden auf
Schadensersatz ist ohne Rücksprache mit dem
Versicherer fristgerecht Widerspruch zu erheben.
Kommt es zu einem
Prozess über den Haftpflichtanspruch, so ist die
Prozessführung dem Haftpflichtversicherer zu
überlassen.
Tipp:
Im Schadensfalle
sollten Sie sich umgehend mit Ihrem
Versicherungsvermittler/ -Vertreter in Verbindung
setzen.
Er ist Ihnen in der
Regel bei der gesamten Schadensabwicklung
behilflich.
Sollten Sie Ihren
Vertrag bei einem Direktversicherer abgeschlossen
haben, der über keinen Außendienst verfügt, so
wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige
Verwaltungsstelle.
Grundsätzlich verlängern sich
Versicherungsverträge die für die Dauer von
mindestens einem oder mehrere Jahre abgeschlossen
werden automatisch um ein weiteres Jahr wenn diese
nicht fristgerecht durch eine ordentliche Kündigung
beendet werden.
- Ordentliche
Kündigung:
Die Kündigung ist wirksam, wenn
der Vertrag mit einer Frist von 3 Monaten zum
Ablauf gekündigt wird.
-
Außerordentliche Kündigung:
Erhöht der Versicherer auf Grund
einer Prämienangleichung die Beiträge, ohne daß
sich der Versicherungsumfang ändert, so kann der
Versicherungsnehmer innerhalb 1 Monats nach
Eingang der Mitteilung des Versicherers, den
Vertrag mit sofortiger Wirkung, frühestens jedoch
zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung
kündigen. (Gilt für Vertragsabschlüsse nach Juni
1994)
Sonderregelungen :
Vertragsabschlüsse vor dem
01.01.1991:
Die Prämie muss sich um mindestens
10% bzw. in den letzten drei aufeinander folgenden
Jahren insgesamt um mindestens 20% erhöht haben.
Vertragsabschlüsse zwischen Januar
1991 und Juni 1994:
Die Prämie muss sich um mindestens
5% erhöhen.
Hat der Versicherer einen
anerkannten Schaden reguliert oder abgelehnt, so
kann der Vertrag seitens des Versicherungsnehmers
und auch seitens des Versicherers gekündigt
werden.
Die Kündigung durch den
Versicherungsnehmer muss mit einer Frist von 1
Monat nach Zahlung oder Ablehnung des Schadens
durch den Versicherer erfolgen und kann entweder
mit sofortiger Wirkung oder zum Ablauf der
laufenden Versicherungsperiode ausgesprochen
werden.
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