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Hundehaftpflicht - Basics
 

Warum braucht man eine Hundehalterhaftpflicht?
 

zum online VergleichHundehaftpflicht

Die Hundehalterhaftpflicht ist die Versicherung aus der Haltung und Beaufsichtigung von Hunden. Da auch Hunde einen beträchtlichen Schaden anrichten können, für die grundsätzlich der Halter verantwortlich ist, sollte jeder Hundehalter eine solche Versicherung besitzen.

Im Gegensatz zur Privathaftpflicht geht man hier nicht von einem Verschulden aus, sondern der Hundehalter haftet auch ohne eigenen Einfluss für das Verhalten seines Hundes.

Die wichtigste Bestimmung über die Schadenersatzpflicht regelt § 833 Satz1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB):

Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder ein Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.

Die Haftung ist der Höhe nach im allgemeinen nicht begrenzt.

Es muss grundsätzlich der tatsächliche Schaden ersetzt werden !

Beispiele aus der Schadenspraxis:

  • Ihr Hund verletzt den Postboten
  • Ihr Hund rennt über die Straße in verursacht dadurch einen Verkehrsunfall.
  • Ihr Hund verletzt ein anderes Tier

 

Die Hundehalterhaftpflichtversicherung stellt den Versicherungsnehmer von Schadensersatzansprüchen frei (der Geschädigte hat keinen Direktanspruch an den Versicherer).

Der Versicherer leistet bei Schadensereignissen die den Tod, eine Verletzung oder eine sonstige Gesundheitsschädigung von Menschen (Personenschaden) oder Tieren zur Folge hat. Des Weiteren leistet der Versicherer auch bei Schadensereignissen die die Beschädigung oder Vernichtung von Sachen (Sachschaden) zur Folge hat, sowie bei Vermögensschäden die nicht die Folge eines Personen- oder Sachschadens sind.

Hierzu übernimmt Sie folgende Aufgaben:

  • Die Prüfung der Haftungsfrage (ob und in welcher Höhe Verpflichtung zum Schadenersatz besteht).
  • Die Wiedergutmachung des Schadens bei berechtigten Ansprüchen.
  • Die Abwehr unberechtigter oder zu hoher Schadenersatzforderungen, wozu auch die Führung und Kostenübernahme eines Prozesses gehört.

Die Hundehalterhaftpflichtversicherung bietet üblicherweise weltweiten Versicherungsschutz, für Auslandsaufenthalte meist nur bis zu einem Jahr.

Je Schadensfall leistet der Versicherer generell Schadensersatz bis zur maximalen Höhe der Versicherungssumme, bei mehreren Schäden während des Versicherungsjahres in der Regel jedoch nicht mehr als das Doppelte der beantragten Deckungssumme

Eine Haftpflichtversicherung die für alle Schadensereignisse aufkommt gibt es nicht !

In jeder Haftpflichtversicherung gibt es deshalb so genannte Ausschlüsse.

Nicht versichert ist zum Beispiel:

  • die gewerbliche und betriebliche Verwendung von Hunden.
  • Schäden an Figuranten (Scheinverbrechern).
  • Schäden die vorsätzlich herbeigeführt

 

Versichert ist der Versicherungsnehmer als Hundehalter und Tierhüter sofern er nicht gewerbsmäßig tätig ist

 

Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein genannten Zeitpunkt. Voraussetzung ist, dass der so genannte Erst-Beitrag nach Aufforderung unverzüglich bezahlt wird und die Folgebeiträge termingerecht entrichtet werden.

Versicherungsschutz besteht für die festgelegte Vertragsdauer.

Versicherungsverträge von mindestens einjähriger Dauer verlängern sich um ein Jahr, wenn sie nicht drei Monate vor Ablauf gekündigt werden.

Jeder Versicherungsfall ist unverzüglich (spätestens innerhalb einer Woche) dem Versicherer schriftlich anzuzeigen.

Sie sind verpflichtet alles zur Abwendung und Minderung des Schadens zu unternehmen.

Die Umstände die zu dem Schaden geführt haben sind ausführlich und wahrheitsgemäß mitzuteilen.

Ohne Rücksprache mit dem Versicherer sind Sie sind nicht berechtigt einen Schadensersatzanspruch ganz oder teilweise anzuerkennen oder Zahlungen zu leisten.

Gegen Mahnbescheide oder Verfügungen von Verwaltungsbehörden auf Schadensersatz ist ohne Rücksprache mit dem Versicherer fristgerecht Widerspruch zu erheben.

Kommt es zu einem Prozess über den Haftpflichtanspruch, so ist die Prozessführung dem Haftpflichtversicherer zu überlassen.

Tipp:

Im Schadensfalle sollten Sie sich umgehend mit Ihrem Versicherungsvermittler/ -Vertreter in Verbindung setzen.

Er ist Ihnen in der Regel bei der gesamten Schadensabwicklung behilflich.

Sollten Sie Ihren Vertrag bei einem Direktversicherer abgeschlossen haben, der über keinen Außendienst verfügt, so wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Verwaltungsstelle.

Grundsätzlich verlängern sich Versicherungsverträge die für die Dauer von mindestens einem oder mehrere Jahre abgeschlossen werden automatisch um ein weiteres Jahr wenn diese nicht fristgerecht durch eine ordentliche Kündigung beendet werden.

 

  1. Ordentliche Kündigung:

    Die Kündigung ist wirksam, wenn der Vertrag mit einer Frist von 3 Monaten zum Ablauf gekündigt wird.

     

  2. Außerordentliche Kündigung:
  • bei Prämienerhöhung:

Erhöht der Versicherer auf Grund einer Prämienangleichung die Beiträge, ohne daß sich der Versicherungsumfang ändert, so kann der Versicherungsnehmer innerhalb 1 Monats nach Eingang der Mitteilung des Versicherers, den Vertrag mit sofortiger Wirkung, frühestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung kündigen. (Gilt für Vertragsabschlüsse nach Juni 1994)

Sonderregelungen :

Vertragsabschlüsse vor dem 01.01.1991:

Die Prämie muss sich um mindestens 10% bzw. in den letzten drei aufeinander folgenden Jahren insgesamt um mindestens 20% erhöht haben.

Vertragsabschlüsse zwischen Januar 1991 und Juni 1994:

Die Prämie muss sich um mindestens 5% erhöhen.

  • im Schadensfall:

Hat der Versicherer einen anerkannten Schaden reguliert oder abgelehnt, so kann der Vertrag seitens des Versicherungsnehmers und auch seitens des Versicherers gekündigt werden.

Die Kündigung durch den Versicherungsnehmer muss mit einer Frist von 1 Monat nach Zahlung oder Ablehnung des Schadens durch den Versicherer erfolgen und kann entweder mit sofortiger Wirkung oder zum Ablauf der laufenden Versicherungsperiode ausgesprochen werden.

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